1. Ökonomische Realisierbarheit: Sicherung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit von touristischen Destinazionen und Unternehmen, damit diese auch langfristig erfolgreich und gewinnbringend bestehen können.
2. Lokaler Wohlstand: Optimierung des touristischen Beitrags zum ökonomischen Wohlergehen im Zielgebiet, auch bezogen auf den Anteil der vor Ort verbleibenden Reiseausgaben.
3. Beschäftigungsqualität: Steigerung der Anzahl und Qualität der lokal durch Tourismus direkt und indirekt geschaffenen Arbeitsplätze. Dazu gehört auch die Verbesserung von Lohnniveau und Beschäftigungsbedingungen sowie gleiche Zugangsmöglichkeit für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder anderer Merkmale.
4. Soziale Gleichberechtigung: Anstreben einer breiten und gerechten Verteilung der aus dem Tourismus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Nutzen auf alle Beteiligten vor Ort, einschließlich optimierter Entwicklungs-, Einkommens- und Versorgungsmöglichkeiten für sozial benachteiligte Personengruppen.
5. Berücksichtigung der Besucherwünsche: Gewährleistung eines sicheren, befriedigenden und erfüllenden Urlaubserlebnisses für alle Besucher, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder anderer Merkmale.
6. Lokale Kontrolle: Beteiligung der Einheimischen an Planungs- und Entscheidungsprozessen zur touristischen Gestaltung und zukünftigen Entwicklung vor Ort in Absprache mit anderen Akteuren.
7. Gemeinwohl: Erhalt und Förderung der Lebensqualität in den Zielgebieten unter Berücksichtigung der sozialen Strukturen sowie Zugang zu Ressourcen, öffentlichen Einrichtungen und Versorgungssystemen unter Ausschluss jeglicher Form sozialer Erniedrigung oder Ausbeutung.
8. Kultureller Reichtum: Achtung und Förderung des historischen Erbes, der typisch regionsspezifischen Kultur und Traditionen sowie der Einzigartigkeit der Zielregionen.
9. Intakte Umwelt: Erhalt und Verbesserung der Qualität von städtischen und ländlichen Räumen sowie die Unterbindung physischer und ästhetischer Beeinträchtigung der Umwelt.
10. Biologische Vielfalt: Schutz von Naturräumen, der Pflanzen- und Tierwelt sowie die Minimierung schädlicher Einwirkungen auf diese.
11. Ressourceneffizienz: Minimierung des Einsatzes von knappen und nicht erneuerbaren Ressourcen bei Entwicklung und Betrieb touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen.
12. Saubere Umwelt: Reduzierung der Luft- Wasser- und Bodenverschmutzung sowie der Abfallerzeugung durch touristische Unternehmen und BesucherInnen. |